Arbeitslosmeldung hat immer persönlich zu erfolgen (17.11.2014)

Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit dem Gesetzeswortlaut nach immer persönlich zu erfolgen hat. Eine telefonische Mitteilung bei einem von der Agentur für Arbeit betriebenen Callcenter ist nicht ausreichend.

(Sächsisches LSG, Beschluss vom 17.08.2014 - L 3 AL 1/13 B PKH)