Arbeitsgericht lehnt Verfügung gegen Lokführer-Streik ab (06.09.2021)

Die Kammer 21 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat mehrere Anträge verschiedener Konzernunternehmen der Deutschen Bahn auf Untersagung der aktuellen Streikmaßnahmen zurückgewiesen. Es könne im Eilverfahren nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass mit dem Streik unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt würden.

(ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2021 - 21 Ga 158/21)