Arbeitnehmereigenschaft einer als Freiberuflerin geführten Telefonsexdienstleisterin (29.09.2020)

Eine als Freiberuflerin geführte Telefonsexdienstleisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

(LAG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 - 9 Ta 98/20)