Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen (28.06.2021)

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein
Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes
Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die...

(Hessisches LAG, Urteil vom 12.03.2021 - 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20)