Arbeitgeber dürfen Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer anordnen (08.06.2022)

Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22)