Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) betreffend Unternehmen der Bahn als
Mitglieder des AGV MOVE auf Anwendung der von der GDL abgeschlossenen Tarifverträge
zurückgewiesen.
(ArbG Berlin, Beschluss vom 15.06.2021 - 30 Ga 527/21)