Antrag der GDL zur Anwendung ihrer Tarifverträge im einstweiligen Verfügungsverfahren gescheitert (17.06.2021)

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) betreffend Unternehmen der Bahn als
Mitglieder des AGV MOVE auf Anwendung der von der GDL abgeschlossenen Tarifverträge
zurückgewiesen.

(ArbG Berlin, Beschluss vom 15.06.2021 - 30 Ga 527/21)