Anspruch des Wohnungseigentümers auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen wegen pflichtwidriger Verzögerung der Regulierung eines Leitungswasserschadens durch Wohngebäudeversicherung (16.06.2021)

Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber der Wohngebäudeversicherung ein Anspruch auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen zu, wenn die Versicherung die Regulierung eines Leitungswasserschadens pflichtwidrig verzögert. Jedoch ist der Anspruch zeitlich zu begrenzen, wenn es dem Wohnungseigentümer möglich und zumutbar ist, die Wohnung zunächst mit eigenen Mitteln in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

(OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20)