Anspruch auf teure maßgefertigte Prothese aus Silikon bei Teilverlust der Hand (04.11.2021)

Gesetzlich Krankenversicherte mit Teilhandverlust können auch dann einen Anspruch auf eine individuelle Finger-Handprothese aus Silikon haben, wenn dieses Hilfsmittel die Funktionsausfälle nur teilweise ausgleicht. Die Versorgung mit der Prothese ist zu gewähren, wenn diese eine erhebliche funktionelle Verbesserung bewirkt. Dies hat das Hessische Landessozialamt entschieden.

(Hessisches LSG, Urteil vom 02.11.2021 - L 8 KR 477/20)