Anspruch auf Krankenkassen-Bonus auch für Kauf eines Smartphones statt eines Fitnessarmbandes (29.05.2020)

Für das Bonusprogramm der AOK Plus reichte es aus, wenn der Versicherte statt eines am Handgelenk getragenen Armbands (sogenanntes „Wearable“) ein Smartphone erwarb, das ebenfalls diverse Daten wie Schritte, Puls, Kalorienverbrauch und zurückgelegte Distanz seines Trägers messen konnte. Soweit die Satzung der Krankenkasse für den Erwerb eines „Fitnesstrackers“ einen Bonus vorsah, musste dieser auch gewährt werden,...

(SG Dresden, Urteil vom 15.05.2020 - S 44 KR 653/17)