Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung (08.07.2020)

Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte. Dies hat das SG München kürzlich so entschieden (Urteil vom 17.06.2020, S 7 KR 1719/19).

(SG München, Urteil vom 17.07.2020 - S 7 KR 1719/19)