Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen ist und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
(BFH, Urteil vom 20.04.2023 - III R 7/21)