Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung möglich (19.11.2019)

Versicherte mit einer leistungsmindernden psychischen Erkrankung haben auch dann einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn vorhandene Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft worden sind oder eine Behandlung bislang nicht stattgefunden hat. Die Frage der Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist lediglich für die Dauer und Befristung einer Rente von Bedeutung.

(SG Dresden, Urteil vom 27.09.2019 - S 4 R 876/18)