Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein (01.09.2020)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.

(LAG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 - 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/19)