Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn es einen Versicherten, der nur noch stationärer medizinischer Reha-Leistungen bedarf, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz erhält. Dies entschied das Bundessozialgericht.
(BSG, Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 13/19 R)