Arbeitnehmer muss bei Beleidigung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeits­ver­hältnisses keine strafbewehrte Unter­lassungs­er­klärung abgeben (15.10.2014)
Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Landesarbeitsgericht.
(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2014 - 3 Sa 153/14)