Aktuelle Entscheidungen

Schwerstbehindertes Kind hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege (13.05.2015)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Baden-Württemberg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, häusliche Krankenpflege für ein schwerstbehindertes Mädchen zu gewähren. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache können die Eltern damit eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ihrer Tochter sicherstellen.

(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2015 - L 5 KR 605/15)

Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit Mindestlohngesetz vereinbar (05.05.2015)

Das Arbeitsgerichts Aachen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes hat. Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu § 9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform.

(Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 21.04.2015 - 1 Ca 448/15h)

Auch gemeinnütziger Verein muss sich bei Ausbildungsvergütung an Tariflöhnen orientieren (04.05.2015)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass allein der Status der Gemeinnützigkeit es nicht rechtfertigt, bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung von einer Orientierung an den einschlägigen Tarifverträgen abzusehen. Eine durch Spenden Dritter finanzierte Ausbildungsvergütung, die mehr als 20 % unter den tariflichen Sätzen liegt, ist allerdings noch nicht zwingend unangemessen....

(BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 9 AZR 108/14)

Privatpersonen müssen außergerichtlich angefallene Kosten im Einzelnen nachweisen können (30.04.2015)

Das Sozialgericht Aachen hat darauf hingewiesen, dass Privatpersonen, die nach einem gewonnenen Rechtsstreit außergerichtliche Kosten (etwa Portokosten) geltend machen wollen, diese im Einzelnen nachzuweisen haben. Eine für Rechtsanwälte geltende Vorschrift, wonach Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen pauschal mit 20 Euro in Rechnung gestellt werden können, ist für Privatpersonen nicht anwendbar.

(SG Aachen, Beschluss vom 20.04.2015 - S 11 SF 11/15 E)

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