Aktuelle Entscheidungen

Leistungsfreiheit eines Vollkaskoversicherers bei unrichtigen Angaben (27.05.2016)

Wenn ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige objektiv unrichtige Angaben zum Unfallgeschehen macht und hierdurch arglistig seine vertraglich vereinbarte Aufklärungsobliegenheit verletzt, dann hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag. Dies hat das Landgericht Coburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

(LG Coburg, Urteil vom 18.11.2015 - 12 O 578/14)

LAG zur Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" (30.05.2016)

Die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschieden und das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen.

(LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016 - 6 Sa 23/16)

Anspruch auf Angleichung unterschiedlicher Brüste besteht nur bei entstellender Wirkung (01.06.2016)

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Versicherte nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für Angleichung unterschiedlicher Brüste hat, wenn die Behandlung aufgrund einer entstellenden Wirkung explizit notwendig ist. Zieht sich die Versicherte eine Krankheit vorsätzlich selbst zu, darf die Krankenkasse nach den gesetzlichen Vorschriften die Versicherten an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen.

(SG Darmstadt, Urteil vom 01.04.2016 - S 13 KR 293/14)

Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen (01.06.2016)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein zwischen einer Krankenkasse und einem privaten Krankenversicherer geschlossener Vertrag, der die Mitglieder der Krankenkasse und deren familienversicherte Angehörige weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten versichert, unzulässig ist.

(BSG, Urteil vom 31.05.2016 - B 1 A 2/15 R)

BAG: Fehlende Information über Untersuchungshaft rechtfertigt grundsätzlich nur bei schwerem Verstoß gegen Anzeigepflicht fristlose Kündigung des Arbeitnehmers (01.06.2016)

Kommt ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert er seinen Arbeitgeber nicht darüber, so kommt nur dann eine fristlose Kündigung in Betracht, wenn durch die unterlassene Mitteilung besonders schwerwiegend die arbeitsvertragliche Informationspflicht verletzt wird. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich und beharrlich die Mitteilung unterlässt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 517/14)

Jobcenter muss Kosten für Nachhilfe bei fehlender Aussicht auf erfolgreiche Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht übernehmen (06.06.2016)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine 11-jährige Realschülerin keine Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) vom Jobcenter beanspruchen kann, da auch mit Nachhilfe die Versetzung in die nächste Klassenstufe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann und ein Wechsel auf die Werkrealschule angezeigt ist.

(LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2016 - L 12 AS 1643/16 ER-B)

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