Aktuelle Entscheidungen

Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen (10.11.2016)

Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - 4 Sa 5/16)

Sozialamt darf bei Pflegebetrug Leistungen von Pflegebedürftigen kürzen (03.11.2016)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Sozialamt die Sozialhilfe einer Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen darf, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durchsetzen.

(SG Berlin, Beschluss vom 26.10.2016 - S 145 SO 1411/16 ER)

Fristlose Kündigung nach Hitlergruß gerechtfertigt (02.11.2016)

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der dem Betriebsratsvorsitzenden mit einem Hitlergruß gegenübertritt, fristlos gekündigt werden darf. Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Armes stellt aus Sicht des Gerichts einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB dar.

(ArbG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 12 Ca 348/15)

Agentur für Arbeit muss Schwerbehindertem Ausbildung zum Webdesigner finanzieren (01.11.2016)

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Die beklagte Bundesagentur für Arbeit muss einem schwerbehinderten Menschen, der wegen seiner Erkrankung seinen Computer nur noch mit den Augen steuern kann, eine berufliche Ausbildung zum Webdesigner (Fernstudium) finanzieren, wenn noch die Chance einer beruflichen Tätigkeit besteht und sie andere geeignete Maßnahmen nicht benennen kann.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2016 - L 1 AL 52/15)

Berufsunfähigkeitsversicherung kann Eintrittspflicht von Einsichtnahme der Krankenunterlagen abhängig machen (27.10.2016)

Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, so kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Eintrittspflicht von der Einsichtnahme der Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

(OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014 - 20 W 91/13)

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