Aktuelle Entscheidungen

Allein der Wohnungssuche dienende Eingliederungsvereinbarung mit Arbeitslosem nicht zulässig (28.11.2016)

Ein Eingliederungsverwaltungsakt muss einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz als Eigenbemühung nur aufgibt, sich eine Wohnung zu suchen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Außerdem müssen die Vorgaben an den Arbeitsuchenden hinreichend bestimmt sein.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2016 - L 9 AS 4164/15)

Konzept zur Berechnung der Unterkunftsleistungen für "Hartz IV"-Empfänger im Kreis Düren schlüssig (25.11.2016)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das seit 2013 geltende Konzept des Kreises Düren zu Berechnung der Unterkunftskosten für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") bestätigt und wies damit eine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen zurück.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.2016 - L 7 AS 723/16)

Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld II erfordert behördliche Vertrauensschutzprüfung und Ermessensentscheidung (21.11.2016)

Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

(SG Dortmund, Urteil vom 21.09.2016 - S 35 AS 1879/14)

Erstattungsfähigkeit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Versicherungsbetrugs (17.11.2016)

Beauftragt eine Kfz-Haftpflichtversicherung wegen des begründeten Verdachts des versuchten Versicherungsbetrugs eine Detektei, so kann sie die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt und die Versicherung deshalb das Klageverfahren gewinnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

(OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2015 - 2 W 82/15)

Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund (18.11.2016)

Eine aufgrund sexueller Angriffe im Jugendalter an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Frau hat keinen Anspruch, als Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Assistenzhund zu erhalten. Dieser dient weder der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung noch dem Behinderungsausgleich. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2016 - L 4 VG 15/15)

Änderungen in vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellten Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht (16.11.2016)

Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im
Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer
Rechtsposition berühmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 15.11.2016 - 3 AZR 539/15)

Altersgrenze von 35 Jahren bei Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten mit Unionsrecht vereinbar (15.11.2016)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Ausschluss von Bewerbern mit einem Alter von über 35 Jahren von einem Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten, die für die Wahrnehmung von Einsatz- und Vollzugsaufgaben vorgesehen sind, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das Vorhandensein besonderer körperlicher Fähigkeiten stellt eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung in Bezug auf solche Polizeibeamten dar.

(EuGH, Urteil vom 15.11.2016 - C-258/15)

Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen (10.11.2016)

Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - 4 Sa 5/16)

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