Aktuelle Entscheidungen

LSG Niedersachsen-Bremen zur Übernahme von Mietkosten im Stadtgebiet Bremen (06.02.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat eine Entscheidung des Sozialgerichts Bremen aufgehoben, mit dem dieses im Rahmen eines Eilverfahrens das Jobcenter Bremen zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten sowie einer Mietkaution als Leistungen nach dem SGB II für die von einer vierköpfigen Familie neu angemietete 75 m³ große Wohnung in Bremen verpflichtet hatte.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 05.12.2016 - L 15 AS 257/16 B ER)

BAG: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten (02.02.2017)

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss eine Bestimmung dazu enthalten, welche Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen sind. Unzulässig ist es, die Auswahl der Arbeitnehmer im Ermessen des Arbeitgebers zu stellen. Ist dies der Fall, ist die Betriebsvereinbarung unwirksam und somit die Kurzarbeit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14)

Kein Versicherungsschutz durch Unfallzusatzversicherung bei Beinamputation aufgrund Risikoausschlussklausel (31.01.2017)

Ein Versicherungsschutz durch eine Unfallzusatzversicherung besteht dann nicht, wenn eine Risikoausschlussklausel regelt, dass Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen nicht versichert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Patientin während einer Operation aufgrund des medizinischen Eingriffs ein Bein verliert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

(OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2014 - 5 U 89/13)

Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels (26.01.2017)

Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

(LG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014 - 9 S 460/13)

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