Aktuelle Entscheidungen

Befristete Arbeitsverträge für Schauspieler in Krimiserie zulässig (31.08.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Eigenart einer Arbeitsleistung die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen kann, der aufgrund einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverträgen langjährig in derselben Rolle einer Krimiserie beschäftigt wurde.

(BAG, Urteil vom 30.08.2017 - 7 AZR 864/15)

Keine Berücksichtigung einer Kinderrentenversicherung im Versorgungsausgleich (29.08.2017)

Eine Kinderrentenversicherung wird im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, wenn das Kind für den Erlebensfall bezugsberechtigt ist und der vertragliche Rentenbeginn auf das Renteneintrittsalter des versicherten Kindes abstellt. In diesem Fall stellen die Anrechte aus der Kinderrentenversicherung keine Altersversorgung im Sinne von § 2 des Versorgungsausgleichgesetzes...

(OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2016 - 5 UF 17/16)

LSG Rheinland-Pfalz zur Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland (29.08.2017)

Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn anders als bei einer Apotheke aus dem Inland nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16)

Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen (28.08.2017)

Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt, ist nicht per se rechtswidrig. Dies entschied das Arbeitsgericht Kiel.

(ArbG Kiel, Beschluss vom 26.07.2017 - 7 BV 67c/16)

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Cannabisbehandlung bei nicht ausgeschöpften regulären Behandlungsmethoden (24.08.2017)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Patient dann keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Cannabisbehandlung durch die Krankenkasse hat, wenn die aktuellen Behandlungsmethoden noch nicht ausgeschöpft sind und vom behandelnden Arzt auch nicht begründet dargelegt wurde, dass die regulären Behandlungsmethoden beim Patienten keine Anwendung finden können.

(SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2017 - S 27 KR 698/17 ER)

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