Aktuelle Entscheidungen

BGH: Halter eines mit Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs genießt keinen Haftpflichtversicherungsschutz aufgrund fehlender Nennung im Versicherungsschein (19.09.2017)

Ist in einem Versicherungsschein ein Halter namentlich benannt, so gilt der Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur für diesen Halter. Sie gilt damit nicht für einen Dritten, der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 429/14)

Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss Leistung des Einzelnen in Relation zu allen vergleichbaren Arbeitnehmer beurteilt werden (18.09.2017)

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Der Arbeitnehmer muss tun, was er kann, und zwar so gut, wie er kann. Der Arbeitgeber muss jedoch mit seinem Vortrag das Gericht in die Lage versetzen, feststellen zu können, dass bei dem Arbeitnehmer eine die Durchschnittsleistung...

(ArbG Siegburg, Urteil vom 28.08.2017 - 3 Ca 1305/17)

Freigestellter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (18.09.2017)

Führt ein Arbeitgeber eine betriebsöffentliche Veranstaltung durch, wie etwa ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Karnevalsfeier, so darf er Arbeitnehmer nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes von den Veranstaltungen ausschließen. Ein sachlicher Grund ist vor allem nicht darin zu sehen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

(ArbG Köln, Urteil vom 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16)

Hunde am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (15.09.2017)

Das Arbeitsgericht Bonn hat der Klage eines in einem Forstamt arbeitenden Ehepaares stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume zu bringen. Da anderen Mitarbeitern in anderen Forstämtern das Mitbringen eines Hundes gestattet war, fehlte es seitens des Arbeitgebers an einer sachlich ausreichenden Begründung des Verbots.

(ArbG Bonn, Urteil vom 09.08.2017 - 4 Ca 181/16)

Eheschließung nach Diagnose einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht für Versorgungsehe (15.09.2017)

Bei der Beurteilung der Beweggründe für eine Heirat kommt es nicht darauf an, ob das Überleben des an einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung leidenden Versicherten länger als ein Jahr nach der Eheschließung wahrscheinlicher war als sein Tod und ob die Eheleute von einer mindestens einjährigen Ehedauer ausgehen konnten. Leidet ein Versicherter zum Zeitpunkt der Eheschließung an einer potentiell lebensbedrohlichen...

(SG Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016 - S 17 R 2259/14)

EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge von Flugpersonal (14.09.2017)

Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre Arbeitsverträge das Gericht des Ortes anrufen, von dem aus sie den wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllen. Das nationale Gericht hat diesen Ort anhand aller maßgeblichen Umstände zu bestimmen; dabei ist die "Heimatbasis" des Arbeitnehmers ein
wichtiges Indiz. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor.

(EuGH, Urteil vom 14.09.2017 - C-168/16 und C-169/16)

Keine Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung nach Altersteilzeit aufgrund von Gesetzesänderung (13.09.2017)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.

(BSG, Urteil vom 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R)

Tief Zoran: Arbeitgeber haftet für zerstörten Pkw des Arbeitnehmers durch Sturmschaden (12.09.2017)

Wird ein nicht korrekt gesicherter Großmüllbehälter infolge eines Sturmtiefs gegen ein auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers geparktes Fahrzeug eines Arbeitnehmers geschleudert, haftet der Arbeitgeber für die Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2017 - 9 Sa 42/17)

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