Aktuelle Entscheidungen

Silikon-Brustimplantate: Keine Haftung des französischen Haftplichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen (30.11.2017)

Der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, haftet nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen, weil der Schutz dieser Haftpflichtversicherung auf das französische Staatsgebiet beschränkt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung mitgeteilt und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

(OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017 - 3 U 30/17)

Harzt IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen (30.11.2017)

Wegen falscher Angaben muss ein Leistungsbezieher Hartz IV-Leistungen zurückzahlen. Im vorliegenden Fall Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2017 - L 13 AS 37/15)

Krankenkasse muss Kosten für Genium-Kniegelenk tragen (29.11.2017)

Bietet ein kostenaufwändiges Hilfsmittel einem behinderten Versicherten einen wesentlichen Gebrauchsvorteil im Vergleich zur kostengünstigeren Alternative, so ist dies von der Krankenkasse zu gewähren. Kann ein Versicherter die Gebrauchsvorteile tatsächlich nutzen,
so habe er Anspruch auf eine Versorgung mit einem Genium-Kniegelenk anstelle eines
C-Leg. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

(Hessisches LSG, Urteil vom 28.11.2017 - L 1 KR 211/15)

BGH: AGB-Regelung zum zweijährigen Verbot des Abwerbens von Kunden der Gesellschaft nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags aufgrund Intransparenz unwirksam (28.11.2017)

Eine AGB-Regelung, wonach es einem Vermögensberater für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertretervertrags verboten ist, der Gesellschaft Kunden abzuwerben, ist wegen Intransparenz unwirksam. Denn aus der Bestimmung lässt sich nicht die Reichweite des Abwerbeverbots hinreichend klar und verständlich entnehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 03.12.2015 - VII ZR 100/15)

Jobcenter: Hausverbot nur bei massiver oder nachhaltiger Störung (28.11.2017)

Bei einem einmaligen Verstoß gegen das Lichtbildaufnahmeverbot in den Räumen des Jobcenters ist ein Hausverbot für mehr als 18 Monate unverhältnismäßig. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das Hausverbot ausgesetzt.

(SG Dortmund, Beschluss vom 09.11.2017 - S 30 AS 5263/17 ER)

Klage eines Piloten gegen insolvente Air Berlin erfolglos (27.11.2017)

Der Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten wurde im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017 - 10 Ga 89/17)

Seiten