Achillessehnenriss beim Völkerball kein Arbeitsunfall (22.03.2021)

Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Rehabilitation besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein bewusstes seitliches Ausweichmanöver beim Völkerball im Rahmen der Bewegungstherapie ist
allerdings nicht dazu geeignet, einen Riss der Achillessehne zu bewirken. Ein Arbeitsunfall
ist daher in einem solchen Fall nicht anzuerkennen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 05.02.2021 - L 3 U 205/17)