Abhängige Beschäftigung von Honorarnotärzten im Bereich der Luftrettung (25.11.2020)

Sind Honorarnotärzte im Bereich der Luftrettung in die betriebliche Struktur des Luftrettungsdienstes eingegliedert und wirken arbeitsteilig mit dem Hubschrauberpersonal zusammen, besteht eine abhängige Beschäftigung. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nicht vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020 - L 4 BA 732/19)