3,40 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig: Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin (24.12.2014)

Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin sind sittenwidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2014 - 8 Sa 764/13)