Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist.
(Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 04.06.2019 - S 2 SO 184/18)