Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten bei unmöglicher sonstiger Kostensenkung möglich (15.08.2019)

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist.

(Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 04.06.2019 - S 2 SO 184/18)