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Wichtig für beide Seiten
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen zu vertreten und Ihren Rechten Geltung zu verschaffen. Dafür setzen wir uns ein, ohne ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen aus den Augen zu verlieren. Mit anderen Worten: Bei uns wissen Sie stets, woran Sie sind.
Natürlich erfordert unsere Arbeit, wie jede andere Dienstleistung auch, eine angemessene Vergütung. Doch guter Rat muss für Sie nicht zwangsläufig teuer sein. Das ergibt sich auch aus den Abrechnungsarten, die wir anwenden.
Grundsätzlich richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), und das ist allgemeinverbindlich.
Für manche Bereiche ist darin festgelegt, wie hoch die Vergütung mindestens sein muss und auch wie hoch sie für bestimmte Fälle höchstens sein darf. Richtschnur für die Höhe unserer Vergütung ist das Interesse eines Mandanten an unserer Tätigkeit. Als Bemessungsgrundlage dient der Wert, den das von Ihnen verfolgte Recht hat. Kurz: Geringe Streitwerte können nicht zu unangemessen hohen Anwaltskosten führen.
Eine weitere Möglichkeit für unsere Zusammenarbeit ist es, eine Vereinbarung über die Vergütung zu treffen, die sich an unserem tatsächlichen Zeitaufwand orientiert. In diesem Fall berechnen wir die Stunden, die wir tatsächlich für Ihr Mandat aufwenden.
Und wenn Sie uns bei der Bearbeitung Ihres Falles helfen (z. B. durch die Beschaffung vollständiger Unterlagen, die Erledigung von Behördengängen und eigene Recherchen), können Sie selbst dazu beitragen, ein Verfahren zu beschleunigen und die Kosten zu reduzieren. Gerne beraten wir Sie in einem Vorgespräch über die Rahmenbedingungen Ihres Falles.

