Tragen von Gelnägeln darf aus Hygienegründen untersagt werden (19.06.2019)

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen können.

(Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 21.02.2019 - 1 Ca 1909/18)