Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (20.08.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass für die Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt kein Unfallversicherungsschutz besteht.

(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019 - S 1 U 412/19)