Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags (18.04.2019)

Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019 - 6 Sa 996/18)