Massenentlassung: Kündigung von Arbeitnehmern sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zulässig (13.06.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige auch dann wirksam erstattet werden kann, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher - vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen - wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur...

(BAG, Urteil vom 13.06.2019 - 6 AZR 459/18)