Kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten ist kein versicherter Arbeitsunfall (07.10.2019)

Das Sozialgericht Konstanz hat entschieden, dass eine kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten nicht als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 20.08.2019 - S 7 U 1583/18)