Krankenhaus steht auch bei Beschäftigung eines "falschen Arztes" Anspruch auf Vergütung zu (16.02.2018)

Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass ein Krankenhaus auch dann Anspruch auf Vergütung gegen Krankenkassen hat, wenn das Krankenhaus unwissend einen Arzt mit einer durch gefälschte Studienbescheinigungen und Zeugnisse erschlichenen Approbationsurkunde beschäftigt hat. Vor dem Gericht scheiterten daher drei Krankenkassen mit dem Versuch, von einem Krankenhaus die gezahlten Krankenhausvergütungen in Höhe von insgesamt ca. 370.000 Euro zurückerstattet zu erhalten.

(SG Aachen, Urteil vom 02.02.2018 - S 13 KR 262/17, S 13 KR 466/16, S 13 KR 114/17)