Krankenhäuser müssen Krankenkassen Umsatzsteuerzahlungen auf Arzneimittelzubereitungen erstatten (10.04.2019)

Haben Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbart, in Krankenhausapotheken an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, und zahlen die Krankenkassen Umsatzsteuer, deren Anmeldung die Krankenhäuser später ohne Prozessrisiko korrigieren können, soweit sie sich nach Rechtsprechung und Steuererlassen als unzutreffend...

(BSG, Urteil vom 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R)