Keine Kostenerstattung für erworbene Monatskarte zwecks angeordneter Teilnahme an mündlicher Gerichtsverhandlung (14.11.2017)

Ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen zu einer Verhandlung an, kann der Prozessbeteiligte nur konkret für die Fahrt zum Gericht angefallene Kosten erstattet verlangen. Die (anteilige) Kostenerstattung für eine Monatskarte ist nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

(SG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2017 - S 1 KO 3624/17)