Kein Anspruch auf Schadensersatz für von einem Transportfahrzeug überfahrenes Reisegepäck (17.06.2019)

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Urlauberin kein Anspruch auf Schadensersatz für ihr von einem Transportfahrzeug überfahrenes Gepäck zusteht, da die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall entsprechend der Bedingungen des Reisegepäckversicherungsvertrags nicht erfüllt waren.

(AG München, Urteil vom 05.10.2018 - 111 C 12296/18)