Jobcenter muss Schulkind im SGB II-Leistungsbezug Kosten für Anschaffung eines PC nicht erstatten (10.10.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Schulkind, das SGB II-Leistungen bezieht, keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines internetfähigen PC durch das Jobcenter hat.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2019 - S 15 AS 627/18)