Jobcenter muss Kosten für rechtswidrige Weiternutzung einer Wohnung nach Ablauf der Räumungsfrist nicht übernehmen (14.08.2019)

Kosten, die einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Vollstreckungsschutzverfahren entstehen, weil er seiner Verpflichtung zur Räumung seiner Mietwohnung nicht nachkommt, können nicht als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 16.04.2019 - S 24 AS 6803/18)