Hartz IV: Kfz-Freibetrag kann bei mehreren erwerbsfähigen Familienmitgliedern dennoch nicht mehrfach beansprucht werden (21.09.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Kfz-Freibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 35/17)