Hanseatische Krankenkasse wegen unzureichender Aufklärung über Zusatzbeitragserhöhung verurteilt (15.11.2017)

Das Landgericht Hamburg hat die Hanseatische Krankenkasse dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, ihre Mitglieder in irreführender Weise über die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und das dadurch eintretende Kündigungsrecht zu informieren.

(LG Hamburg, Urteil vom 11.07.2017 - 312 O 290/16)