Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden in Garage geparkt: Kfz-Versicherung muss dennoch für Schaden am Haus durch in Brand geratenes Fahrzeug aufkommen (20.06.2019)

Gerät ein mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes Fahrzeug in Brand - verursacht durch den Schaltkreis des Fahrzeugs - und beschädigt dadurch das Haus, ist dies unter den Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu subsumieren. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

(EuGH, Urteil vom 20.06.2019 - C-100/18)