Erblindete Versicherte hat Anspruch auf Kostenerstattung für Daisy-Player (10.10.2019)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine erblindete Versicherte gegenüber ihrer Krankenversicherung einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen sogenannten Daisy-Player hat.

(SG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2019 - S 15 KR 4347/18)