Einbeziehung einer Kinderrentenversicherung in den Versorgungsausgleich aufgrund widerruflichen Bezugsrechts (21.09.2017)

Eine auf die Kinder abgeschlossene Rentenversicherung ist in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen, wenn die Bezugsberechtigung von einem Elternteil als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Eine Einbeziehung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Bezugsrecht der versicherten Kinder unwiderruflich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14)