Bloßes Anheben einer Leiter nicht geeignet für Rotatorenmanschettenverletzung (15.08.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das bloße Anheben einer Leiter nicht dazu geeignet ist, eine Rotatorenmanschettenverletzung hervorzurufen. Die traumatische Verletzung einer Sehne der Rotatorenmanschette setzt laut Gericht vielmehr einen geeigneten Unfallablauf im Sinne einer unnatürlichen Zugbelastung der Sehne voraus.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2019 - S 1 U 3580/18)