Bei Kostenübernahmeerklärung durch Jobcenter steht Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen Zivilrechtsweg offen (19.08.2019)

Die Kostenübernahmeerklärung eines Jobcenters ist zumindest auch privatrechtlicher Natur. Daher steht einem Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Zivilrechtsweg offen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

(KG Berlin, Beschluss vom 11.06.2019 - 11 W 2/19)