BAG: Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet (24.06.2019)

Sonn- und Feiertagszuschläge sind geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Daher steht einem Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 17.01.2018 - 5 AZR 69/17)