BAG: Bei bloß angezeigtem Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Arbeitszeiterhöhung muss Arbeitgeber freie Vollzeitstelle nicht mit Arbeitnehmer besetzen (13.06.2019)

Zeigt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber den Wunsch an, die Arbeitszeit erhöhen zu wollen, muss der Arbeitgeber nicht nach § 9 TzBfG eine freie Vollzeitstelle mit dem Arbeitnehmer besetzen. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Besetzung besteht nur, wenn er dem Arbeitgeber ein Angebot auf Änderung seines Arbeitsvertrages unterbreitet hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 27.02.2018 - 9 AZR 167/17)