Angemessene finanzielle Vorsorge für Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz (19.09.2017)

Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII. Einer Bezieherin von Hilfe zur Pflege sind die Mittel zu belassen, die sie für eine angemessene Bestattung zurückgelegt hat. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.

(SG Gießen, Urteil vom 25.07.2017 - S 18 SO 160/16)